Ist bald Schluss mit dem Warten? Wie das Land Brandenburg mitteilt, könnten die Aktiven des Sportlandes schon kommende Woche wieder in ihre Sporthallen und Sporträume zurückkehren. Denn das Kabinett plant, den Indoorsport ab dem 28. Mai wieder zu erlauben. Dafür soll die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus kommende Woche erneut aktualisiert werden, kündigte die Staatskanzlei an. Wie die Regelung genau aussehen wird, wurde indes noch nicht mitgeteilt. Klar aber ist schon jetzt, dass das Sporttreiben in geschlossenen Räumen nur ohne engen Körperkontakt stattfinden wird. Das heißt, es gelten auch hier weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Außerdem muss ein Personennutzungskonzept vorliegen, in dem unter anderem die Anzahl der Personen, die Duschnutzung, Lüftungsmöglichkeiten und das Distanzgebot festgehalten sind. Dies ist mit den verantwortlichen Stellen in den Regionen durch die Vereine abzustimmen.
Dennoch: Die Richtung stimme, wie der Präsident des Landessportbund Brandenburg e.V., Wolfgang Neubert, erklärt: „Die Sportvereine waren in den vergangenen Wochen mit ihrer Disziplin und ihrer Willensstärke maßgeblich an der Eindämmung des Coronavirus beteiligt. Dabei haben unsere Sportlerinnen und Sportler bewiesen, dass sie verantwortungsvoll, vorbildlich und kompetent mit allen Eindämmungsregeln umgegangen sind. Daher wäre die weitere Öffnung des Sportbetriebs ein Vertrauensbeweis in den Sport, für viele Menschen vor allem aber auch ein enorm wichtiger Schritt hin zur gesellschaftlichen Normalität.“ Gleichzeitig appellierte er an alle kommunalen und regionalen Entscheidungsträger, die neuen Regeln im Sinne der mehr als 355.000 Aktiven des Sportlandes auszulegen: „Wichtig dabei ist aber, dass die ohnehin schon durch die Pandemie belasteten Vereine nicht durch zu starke bürokratische Hürden ausgebremst werden. Personennutzungskonzepte sollten deshalb keine große Hemmschwelle darstellen. Noch wichtiger: Alle Gesundheitsämter vor Ort sollten einheitlich im Sinne des Sports entscheiden und die Landesvorgaben vor Ort auch umsetzen. Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht zu einem sportlichen Flickenteppich führen.“
Auch der seit 15. Mai unter Auflagen erlaubte Outdoor-Sport für Vereine soll mit der neuen Eindämmungsverordnung weiter erleichtert werden. So sollen ab dem 28. Mai auch wieder Umkleideräume und Duschen benutzt werden dürfen. Außerdem ist die Öffnung von Fitness-Studios und Freibädern vorgesehen. Indoor-Bäder könnten ihre Besucher laut den Landesangaben wieder ab dem 13. Juni empfangen.