Der Sport bleibt weiter auf Distanz: Trotz der erneuten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen im Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus, die seit heute in ganz Brandenburg gelten, ist Körperkontakt im Sport weiterhin untersagt. Die Aktiven des Sportlandes können damit zwar grundsätzlich in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren, müssen aber nach wie vor die allgemeinen, weiter gültigen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. „Das bedeutet, dass im Amateurbereich Sportarten wie zum Beispiel Fußball, Handball oder Basketball nur im kontaktfreien Training möglich sind, aber noch nicht im regulären Spielbetrieb (zum Beispiel Punkt- und Pokalspiele)“ wie es in einer aktuellen Mitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt. Zudem müssen die Betreiber der Anlagen den Zutritt und Aufenthalt – so wie bereits zuvor – entsprechend steuern und beschränken „sowie regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten“ durchführen. Beim Sport in geschlossenen Räumen muss zusätzlich für eine ausreichende Raumlüftung gesorgt und müssen Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. In der Pressemitteilung werden die „allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln weiter als zentraler Baustein des Infektionsschutzes generell für alle Personen“ benannt. Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
Pressemitteilung der Staatskanzlei