wichtige Information zu auslaufenden Lizenzen

29. 06. 2020

Lizenzen ohne vollständigen Fortbildungsnachweis verlängerbar

Das Corona-Virus hält uns alle in Atem. So auch in Fragen rund um die Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen im C- und B-Bereich (1. und 2. Lizenzstufe).


Potsdam, 30.03.2020

Eine DOSB Lizenzverlängerung erfordert das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Aktuell müssen wir Lehrgänge zur Lizenzverlängerung absagen bzw. verschieben, sodass der geforderte Mindestumfang an Fortbildungen nicht immer nachgewiesen werden kann.

Aufgrund der aktuellen Lage können DOSB-Lizenzen im C- und B-Bereich, die innerhalb bzw. zum Ende des Jahres 2020 ungültig werden, bei Bedarf um max. 12 Monate verlängert werden.

Folgende Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe sind von dieser Regelung eingeschlossen:

  • DOSB Übungsleiter C (sportartübergreifender Breitensport)
  • DOSB Vereinsmanager C
  • Jugendleiter
  • DOSB Übungsleiter B Sport in der Prävention
  • DOSB Übungsleiter B Sport in der Rehabilitation
  • DOSB Übungsleiter B (sportartübergreifender Breitensport)
  • DOSB Vereinsmanager B

Nutzen Sie für die Beantragung bitte die entsprechenden Dokumente auf unserer Webseite >>> Anträge zur Lizenzverlängerung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle DOSB-Lizenzen pauschal verlängern können. Eine Bearbeitung der Anträge kann erst in den letzten 3 Monaten der Gültigkeit Ihrer Lizenz erfolgen.

Anträge und Fragen senden Sie bitte per E-Mail an die ESAB Lizenzverwaltung unter


 

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