Etwas mehr Bewegung, aber eine Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Bundesländern: Die Umsetzung der „Bundesnotbremse“ durch die Brandenburger Landesregierung bringt etwas mehr Bewegung für den Nachwuchssport, bremst alle anderen Aktiven allerdings unnötig scharf aus. Denn: Anders als in der bisherigen Brandenburger Eindämmungsverordnung festgelegt, sieht das neue Infektionsschutzgesetz vor, den Nachwuchssport in Gemeinschaft auch jenseits einer Inzidenz von 100 zuzulassen – wenn auch nur in einem sehr geringen Maße. Weil die Landesregierung heute erklärt hat, die Brandenburger Eindämmungsverordnung teilweise dem neuen Gesetz anzupassen, heißt das konkret für das Sportland: Kinder bis 14 Jahre dürfen auch bei einer Inzidenz über 100 in einer Gruppe mit bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel kontaktfrei Sport treiben.
Allerdings hält das Land an einer strengeren Regelung fest, die das Bundesgesetz nicht vorsieht und die so im Gegensatz zu anderen Bundesländern steht: In Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen und können damit nicht für den Individualsport genutzt werden.
„Sowohl das Bundesgesetz als auch die zum Teil noch schärfere Auslegung durch das Land Brandenburg bringen weniger Erleichterungen als wir uns das alle gewünscht und unsere Sportlerinnen und Sportler verdient hätten“, sagt Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg e.V. Dass es trotz zahlreicher Wortmeldungen von Experten und Wissenschaftlern, die eine Infektionsgefahr im Freien für sehr gering und den zunehmenden Bewegungsmangel für sehr gefährlich halten, zu keinen größeren bundesweiten Zugeständnissen für den Outdoor-Sport kam, enttäuscht das Sportland. „Wir hätten uns angesichts der wissenschaftlich bewiesenen Erkenntnis, dass im Freien die Infektionsgefahr gegen Null geht, schon wesentlich mehr erhofft“, macht Gerlach deutlich, „zumal der Ministerpräsident das brandenburgische Indoor-Verbot auch mit Hinweis auf Erkenntnisse der Aerosolforscher begründet hat“.
Bisher galt und gilt in Brandenburg folgendes:
Unter freiem Himmel kann gemeinsam in einer Gruppe trainiert werden – maximal 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren mit Kontakt bzw. maximal 10 Aktive bei den Erwachsenen ohne Körperkontakt.
Ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden: Der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist auf maximal zwei Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
Neu und positiv für diesen Fall ist durch die Umsetzung der Bundesnotbremse: Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern nun zulässig. Anleitungspersonen müssen allerdings auf Anforderung der zuständigen Behörde einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Alle anderen Aktiven (Kaderathleten in olympischen, paralympischen und nichtolympischen Sportarten ausgenommen) dürfen nur kontaktlosen Sport im Freien allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts treiben.