24 Stunden: Älter darf unter normalen Umstanden kein Testnachweis sein, um der aktuellen Testpflicht – die aktuell auch für große Teile des Indoorsports gilt – nachzukommen. Allerdings gibt es eine Ausnahme – und zwar für Kinder und Jugendliche, die sich für ihren Schulbesuch regelmäßig selbst testen. Darüber informierte jetzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem Schreiben: „Allgemein gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden, von der weiteren Testpflicht ausgenommen sind. Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schülerinnen und Schülern sie selbst die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen. Dies gilt auch für die Sportausübung (im Verein).“ Gänzlich ohne Testnachweis können Kinder unter sechs Jahren den Sport unterm Hallendach genießen.
Zur aktuell gültigen Umgangsverordnung
Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport